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   VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17   

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https://dejure.org/2019,38754
VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17 (https://dejure.org/2019,38754)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.09.2019 - 4 A 93/17 (https://dejure.org/2019,38754)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. September 2019 - 4 A 93/17 (https://dejure.org/2019,38754)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 260/94
    Auszug aus VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17
    Entscheidend ist insoweit, ob eine Einrichtung in Trägerschaft der Gemeinde geschaffen wird, um eine öffentliche, das heißt von den Gemeindeeinwohnern nutzbare Leistung - in der Regel im Rahmen der Daseinsvorsorge - zu erbringen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom...30. September 1998 - 2 L 260/94 -, Rn. 26 ff., juris).

    Das Vorhandensein einer Abwasseranlagensatzung bzw. einer Beitragssatzung ist für die Entstehung der Vorteilslage im o. g. Sinne unerheblich (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. September 1998 - 2 L 260/94 -, Rn. 25 ff. juris).

  • VG Schleswig, 09.05.2007 - 4 B 8/07

    Erhebung eines Anschlussbeitrages für die Neuerrichtung einer

    Auszug aus VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17
    a) Zwar wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertreten, dass eine Gemeinde eine bestehende Entwässerungsanlage so grundlegend ändern könne, dass sich die geänderte Anlage als eine völlig neue, qualitativ andere Anlage darstelle und deshalb ein Beitrag für die Herstellung der Anlage noch einmal erhoben werden könne (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Oktober 1977 - III A 193/76, Die Gemeinde 1978, S. 93 f. - bejaht für den Übergang von mechanischer zu vollbiologischer Klärung; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Oktober 1976 - III A 277/75, Die Gemeinde 1977, S. 152, 156; OVG Lüneburg, Urteil vom 2. Dezember 1982 - 3 A 106/79, Die Gemeinde 1983, S. 235, 236 - jeweils verneint zur Umstellung von einem Misch- zu einem Trennsystem; vgl. auch zum Abwasseranschlussbeitrag bejahend und zum Niederschlagswasseranschlussbeitrag verneinend: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 4 B 8/07 -, Rn. 23 f., juris).

    Damit ist keine grundlegende Änderung der angebotenen Leistung festzustellen, sondern allenfalls ein Umbau ohne Situationsverbesserung (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 4 B 8/07 -, Rn. 23 f., juris).

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17
    Was die Zuordnung der Entwässerungsleitungen zur öffentlichen Abwasseranlage und folglich die Abgrenzung der Verantwortungssphären des Einleiters einerseits, der abwasserbeseitigungspflichtigen juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 56 Satz 1 WHG) andererseits angeht, findet sich die Widmung, falls die Abwasserbeseitigungspflicht - wie vorliegend - aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe obliegt, in der Abwassersatzung der Gemeinde bzw. - bei zulässiger Übertragung dieser Aufgabe - der dann beseitigungspflichtigen Körperschaft(BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 11/15 -, Rn. 7, juris; VG Schleswig, Urteil vom 22. März 2019 - 4 A 151/17, S. 8 des Umdrucks - n. v.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
    Auszug aus VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17
    Die nochmalige Erhebung eines Beitrags für die erstmalige Herstellung ist jedoch ausgeschlossen, weil dieses Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, Rn. 28 f., juris; Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, Rn. 33 ff., juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 524 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2010 - 6 A 10558/10

    Beitragssatzfestsetzung erfordert keine korrekte Beitragssatzkalkulation;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17
    Die Anlage wird dadurch nur unter Beibehaltung ihrer Identität auf den neuesten Stand der Technik gebracht (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. August 2010 - 6 A 10558/10 -, Rn. 23, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2018 - 4 A 151/17

    Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zuwendung nach öffentlichem Recht

    Auszug aus VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17
    Was die Zuordnung der Entwässerungsleitungen zur öffentlichen Abwasseranlage und folglich die Abgrenzung der Verantwortungssphären des Einleiters einerseits, der abwasserbeseitigungspflichtigen juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 56 Satz 1 WHG) andererseits angeht, findet sich die Widmung, falls die Abwasserbeseitigungspflicht - wie vorliegend - aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe obliegt, in der Abwassersatzung der Gemeinde bzw. - bei zulässiger Übertragung dieser Aufgabe - der dann beseitigungspflichtigen Körperschaft(BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 7 B 11/15 -, Rn. 7, juris; VG Schleswig, Urteil vom 22. März 2019 - 4 A 151/17, S. 8 des Umdrucks - n. v.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.1996 - 2 L 245/94
    Auszug aus VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17
    Die nochmalige Erhebung eines Beitrags für die erstmalige Herstellung ist jedoch ausgeschlossen, weil dieses Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, Rn. 28 f., juris; Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, Rn. 33 ff., juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 524 ff.).
  • BVerwG, 27.02.2002 - 8 C 1.01

    Ausschluss der Rückübertragung; Widmung zum Gemeingebrauch; Sachen im

    Auszug aus VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17
    Für den Fall, dass es an einer eindeutigen Erklärung fehlt, hat die Rechtsprechung einen derartigen Erklärungswillen aus Indizien abgeleitet (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1/01 -, BVerwGE 116, 67-73, Rn. 17, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2012 - 4 MB 48/12

    Beitragspflicht ab Zugang der Einleitungserlaubnis; Überleitung der

    Auszug aus VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17
    Auch kann der Kläger seiner Heranziehung nicht mit Erfolg entgegenhalten, ein Vorteil sei allenfalls fiktiv, denn dieser besteht gerade in der Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung, durch die das Grundstück "voll" erschlossen wird (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 4 MB 48/12 -, Rn. 18, juris).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1990 - 9 L 88/89

    Zulässigkeit der Berufung; Wert des Beschwerdegegenstands; Änderung;

    Auszug aus VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17
    Vielmehr gibt es für ein derartig weites Verständnis des Begriffes der Herstellung keine Rechtfertigung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Januar 1990 - 9 L 88/89 -, Rn. 27, juris).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 3/89
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 2 MB 15/10
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